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Wer als Privatmann ein Auto kauft oder verkauft, muss vieles bedenken. Damit beim Autoverkauf von privat an privat nichts schiefgeht, sollte man zu einem Musterkaufvertrag greifen, rät HUK-Coburg. Wird ein Fahrzeug vom Privatmann gekauft, geht automatisch auch der dazugehörige Versicherungsvertrag an den neuen Besitzer über.
Am einfachsten ist es für beide Seiten, auf einen fertigen Kaufvertrag zurückzugreifen, wie er von manchen Versicherern kostenlos im Internet zur Verfügung gestellt wird. Man sollte darauf achten, dass der Kaufvertrag Veräußerungsanzeigen enthält, raten die Experten. Die trennt der Verkäufer nach Vertragsabschluss ab und schickt je ein Exemplar an den Versicherer und eins an die Zulassungsbehörde.
Zudem sollte der Kaufvertrag einen Passus zum Versicherungsschutz enthalten, in dem erklärt wird, ob der Vertrag fortgeführt wird oder ob der Käufer sein Sonderkündigungsrecht wahrnimmt. Ohne eine solche Erklärung ist nicht auszuschließen, bis zum Jahresende noch für Versicherungsprämien oder Kfz-Steuern zur Kasse gebeten zu werden, falls der Käufer die Ummeldung seines neuen Fahrzeugs „vergisst“.
Bevor mit der Neuerwerbung gestartet wird, sollte unbedingt der Versicherungsschutz des Fahrzeugs überprüft werden und ein Blick auf die Kennzeichen geworfen werden, die einen amtlichen Stempel tragen müssen. Kommt es vor der Ummeldung zu einem Unfall und das Auto ist nicht ordnungsgemäß versichert, könnte der Schaden zulasten des Käufers gehen.
geschrieben von auto.de/(auto-reporter.net/sr) veröffentlicht am 11.03.2010 aktualisiert am 11.03.2010
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