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Wer mit Kindern auf dem Fahrrad in den Frühling starten will, sollte ein paar Regeln kennen, denn es gibt mehrere Möglichkeiten, den Nachwuchs auf der Tour zu befördern. Wenn ein Kind sitzen kann, darf es in einem Kindersitz vor oder hinter dem Lenker oder auch hinter dem Fahrer mitgenommen werden. Allerdings muss der Sitz über geeignete Fußstützen verfügen oder die Radspeichen müssen eine Verkleidung aufweisen.
Wenn der Kindersitz der DIN EN 14344 entspricht, ist alles in Ordnung. Zudem sollten kleine Kinder angeschnallt sein. Wiegen die kleinen Mitfahrer mehr als 15 Kilo, ist es mit der Unterbringung vor dem Lenker vorbei. Kinder dürfen übrigens keine Kinder befördern, denn wer seine Geschwister mitnehmen will, muss mindestens 16 Jahre alt sein.
Viele Eltern ziehen es vor, speziell im Hinblick auf den besseren Wetterschutz, die Kinder in einem speziellen Anhänger mitzunehmen. Wenn dieser für sicheres Befestigen von Babyschalen ausgerüstet ist, darf der Nachwuchs sogar sehr früh mit auf die Tour. Für Kindersitze und Anhänger gilt gleichermaßen: Mit sieben Jahren ist Ende, dann müssen die Kinder auf eigenen Beinen stehen beziehungsweise mit eigenen Beinen strampeln.
Ähnlich sieht es auf dem Motorrad aus. „Für Kinder unter sieben Jahren ist ein besonderer Sitz sowie ein Schutz der Füße vor den Speichen der Räder Vorschrift“, erklärt die D.A.S.-Juristin Michaela Zientek. Auf dem Tank oder dem Schoß des Fahrers, wie oft zu beobachten, haben Kinder also nichts zu suchen. Auch hier gilt die Siebenjahres-Grenze, danach müssen Kinder, wenn sie auf dem Motorrad mitfahren wollen, die Beifahrer-Fußrasten erreichen können.
geschrieben von auto.de/(friwe/mid) veröffentlicht am 20.03.2014 aktualisiert am 20.03.2014
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