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Analoger Mitfahrtrend
Ein neuer Mobilitäts-Trend – die Mitfahrer-Bank – kommt als Gegenentwurf zu den zahllosen Smartphone-Apps zum Ergattern einer Mitfahrgelegenheit völlig analog daher. Meist steht sie am Ortsrand. Wer dort Platz nimmt, signalisiert sein Interesse, mitgenommen zu werden.
Besonders in ländlichen Gebieten findet die Idee des organisierten Trampens mit Hilfe der Mitfahrer-Bank auf der Kurzstrecke immer mehr Anklang. Doch wie sieht es mit der Absicherung im Falle eines Unfalls aus? Ist der Mitfahrende geschützt und könnten Schadenersatzforderungen des Trampers auf den Fahrer zukommen?
Die Antwort: Tramper können entspannt mitfahren und Autofahrer – zumindest von versicherungstechnischer Seite – unbesorgt mitnehmen. Eventuelle Schadenersatzansprüche sind laut der HUK-COBURG gedeckt, denn in Deutschland muss für jeden Pkw eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Darüber sind alle Haftpflichtansprüche Dritter – also auch die des Mitfahrenden – versichert. Eigenvorsorge ist hier also unnötig. Reguliert würden neben Personen- und Sachschäden auch Schäden, die als Folge eines Unfalls auftreten, zum Beispiel Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder Rentenzahlungen.
geschrieben von MID veröffentlicht am 17.05.2017 aktualisiert am 17.05.2017
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