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Mobile Navigationsgeräte sollten beim Verlassen des Fahrzeuges sicherheitshalber mitgenommen werden. Denn wie Mobiltelefone sind sie nicht mitversichert, wenn das Auto aufgebrochen und das Gerät gestohlen wird. Ein Versicherungsschutz über die Fahrzeugversicherung besteht nur für fest eingebaute Systeme. Auch aus der Leistung der Hausratversicherung, die bei einfachem Diebstahl für vorübergehend außerhalb der Wohnung befindliche Gegenstände aufkommt, werden mobile Navis ausdrücklich ausgeschlossen.
Ältere Versicherungsverträge aus der Zeit, bevor solche Geräte existierten, verfügen zwar nicht über eine entsprechende Klausel. Doch die Unternehmen berufen sich hierbei meist auf „grobe Fahrlässigkeit“ seitens des Versicherten und bekommen damit Recht. Gleiches gilt, wer versucht, die Entwendung des mobilen Navigationsgerätes über die Reisegepäckversicherung geltend zu machen.
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geschrieben von veröffentlicht am 09.05.2006 aktualisiert am 09.05.2006
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