Mobile Navigationsgeräte mitnehmen

Mobile Navigationsgeräte sollten beim Verlassen des Fahrzeuges sicherheitshalber mitgenommen werden. Denn wie Mobiltelefone sind sie nicht mitversichert, wenn das Auto aufgebrochen und das Gerät gestohlen wird. Ein Versicherungsschutz über die Fahrzeugversicherung besteht nur für fest eingebaute Systeme. Auch aus der Leistung der Hausratversicherung, die bei einfachem Diebstahl für vorübergehend außerhalb der Wohnung befindliche Gegenstände aufkommt, werden mobile Navis ausdrücklich ausgeschlossen.
Ältere Versicherungsverträge aus der Zeit, bevor solche Geräte existierten, verfügen zwar nicht über eine entsprechende Klausel. Doch die Unternehmen berufen sich hierbei meist auf „grobe Fahrlässigkeit“ seitens des Versicherten und bekommen damit Recht. Gleiches gilt, wer versucht, die Entwendung des mobilen Navigationsgerätes über die Reisegepäckversicherung geltend zu machen.
mid

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

BYD lässt die Drohnen fliegen

BYD lässt die Drohnen fliegen

Leistung und Ausstattung relativieren den Preis

Leistung und Ausstattung relativieren den Preis

Vorschau: Eine volle, aber etwas unsichere Woche

Vorschau: Eine volle, aber etwas unsichere Woche

zoom_photo

Nach den Cookies geht die Fahrt weiter.

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien (insg. „Cookies“). Cookies die notwendig sind, damit die Website wie vorgesehen funktioniert, werden standardmäßig gesetzt. Cookies, die dazu dienen das Nutzerverhalten zu verstehen und Ihnen ein relevantes bzw. personalisiertes Surferlebnis zu bieten, sowie Cookies zur Personalisierung und Messung der Effektivität von Werbung auf unserer und anderen Websites setzen wir nur mit Ihrer Einwilligung ein. Unsere Partner führen diese Daten möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung gesammelt haben. Durch Klick auf "Zustimmen" akzeptieren Sie alle Cookies und die beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten. Bevor Sie Ihre Zustimmung erteilen, beachten Sie bitte, dass wir Ihre Daten auch mit Partnern mit Sitz in den USA teilen. Die USA weisen kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau auf. Es besteht das Risiko, dass US-Behörden Zugriff auf Ihre Daten haben und Sie Ihre Betroffenenrechte nicht durchsetzen können. Über "Anpassen" können Sie Ihre Einwilligungen individuell anpassen. Dies ist auch später jederzeit im Bereich Cookie-Richtlinie möglich. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Impressum