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Mobile Navigationsgeräte sind mittlerweile in immer Fahrzeugen zu finden. Mobile Geräte sind den fest eingebauten in Funktionalität und Genauigkeit praktisch ebenbürtig. Für die Teilkaskoversicherung gelten mobile Navis als Zubehör und werden bei Diebstahl in der Regel nicht ersetzt.
Und wer das Handy zur Navigation während der Fahrt in die Hand nimmt, mache sich strafbar, erklärte der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS).
Die mobilen Geräte sind wegen der integrierten Satellitenempfangsantenne (GPS) meist variabel in einer Halterung hinter der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett befestigt. Dort sind sie leicht erkennbar für Diebe, bei denen sie als gut absetzbare Beute sehr begehrt sind.
Deshalb rät der KS, die mobilen Helfer beim Verlassen des Fahrzeuges mitzunehmen. Das schützt vor Diebstahl und Aufbruchbeschädigungen. Allerdings ist die Mitnahme des Monitors allein oft nicht ausreichend, weil Diebe aufgrund der sichtbaren Halterung vermuten können, dass die Navigationseinheit irgendwo im Wagen verstaut ist.
Was viele Autofahrer nicht wissen ist, dass sie schon dann gegen das Handy-Verbot am Steuer verstoßen (§ 23 (1a) StVO), wenn sie das Handy in die Hand nehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man telefoniert.
geschrieben von (ar/nic) veröffentlicht am 19.08.2008 aktualisiert am 19.08.2008
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