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Eine Autopanne oder ein Unfall können die Fahrt in den Urlaub vermiesen, kosten Zeit und Geld. Darüber hinaus gelten für das Verhalten am Unfallort im Ausland oft andere Regeln als in Deutschland. So zum Beispiel in Polen und Rumänien, wo es Pflicht ist, bei einem Unfall die Polizei hinzuzuholen.
In vielen europäischen Ländern gilt die Warnwestenpflicht: so in Österreich ebenso wie in Belgien, Kroatien, Montenegro, Slowakei, Spanien, Portugal, Italien und Tschechien, wo. Bußgelder bis über 1 000 Euro drohen.
Die richtige Weste ist am europäischen Kontrollzeichen EN 471 zu erkennen.
Wie in Deutschland, so ist das Aufstellen eines Warndreieckes auch im Ausland Pflicht. Es sollte daher nicht unter dem Gepäck im Kofferraum liegen, sondern am besten unter dem Beifahrersitz seinen Platz finden. So ist es im Notfall direkt griff- und einsatzbereit. Auch Ersatzglühbirnen für Scheinwerfer und Heckleuchten gehören ins Handschuhfach. Das Fahren mit defekten Beleuchtungseinrichtungen kostet rund 20 Euro. Unter anderem in Spanien ist es sogar Pflicht, einen vollständigen Satz Reservebirnen mitzuführen.
Wenn die Landessprache nicht beherrscht wird, ist es ratsam, sich einen kleinen Sprachführer zuzulegen, um wenigstens nach der nächsten Telefonzelle oder Polizeistation fragen zu können. Für weitere Hilfe bei Autopannen im europäischen Ausland bietet unter anderen der TÜV Rheinland verschiedene Schutzbriefe für Europa ab 30 Euro pro Jahr an. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) offeriert ab 40 Euro pro Jahr den „Europa Schutzbrief plus“. Diese Angebote enthalten unter anderem Pannenhilfe, Abschleppen und Bergung des Autos nach einem Unfall.
mid/sas
geschrieben von veröffentlicht am 24.05.2007 aktualisiert am 24.05.2007
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