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Nach der Rückkehr aus dem Urlaub kann eine böse Überraschung im Briefkasten lauern: ein Verwarnungs- oder Bußgeldbescheid mit abgelaufener Einspruchsfrist. In diesem Fall kann jedoch innerhalb einer Woche nach der Rückkehr formlos die Wiedereinsetzung der Frist beantragt werden.
Dazu muss man glaubhaft begründen, dass die Frist unverschuldet versäumt wurde.
Als Nachweis gelten beispielsweise Hotelrechnungen oder Tankbelege. Zugleich muss auch ein Einspruch eingelegt werden. Wer jedoch weiß, dass ein Strafzettel ins Haus steht und sich all diese Scherereien ersparen will, sollte einem Freund den Briefkastenschlüssel anvertrauen und ihn bitten, sich der Sache anzunehmen.
geschrieben von (bp/mid) veröffentlicht am 09.06.2009 aktualisiert am 09.06.2009
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