Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Ob rosa, grau oder in Scheckkarten-Format – alle in Deutschland gängigen Führerscheine gelten in allen EU-Mitgliedsstaaten. Das gilt auch für den Schein der DDR. Dennoch kann es passieren, dass die Polizei in anderen Ländern bei Kontrollen die neue EU-Führerscheinkarte verlangt. Bei fehlender Karte wird oft ein Bußgeld erhoben. Dabei ist die Rechtslage eindeutig.
Nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Fahrerlaubnisse gegenseitig anzuerkennen. Freundlich und guten Gewissens kann dies daher dem Ordnungshüter erklärt werden. Um Missverständnisse zu vermeiden, kann die EU-Entscheidung im Handgepäck mitgenommen werden, am besten in deutscher und der jeweiligen Landessprache. Erhältlich ist das Dokument bei vielen Verbraucherzentralen, Versicherungen oder auf der Internetseite des ADAC.
Außerhalb Europas hängt die Gültigkeit der alten Führerscheine von den jeweiligen diplomatischen Vereinbarungen ab. In den einzelnen Staaten der USA wird die deutsche und die EU-Fahrerlaubnis rein rechtlich lediglich geduldet. Um Ärger bei Kontrollen oder dem Mieten eines Wagens zu vermeiden, kann man bei der Führerscheinstelle einen deutschen internationalen Führerschein beantragen. Gar nicht anerkannt wird in den USA der
DDR-Führerschein.
mid/sas
geschrieben von veröffentlicht am 21.05.2007 aktualisiert am 21.05.2007
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.