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Böse Überraschung nach dem Urlaub! Im Briefkasten liegt ein Verwarnungs- oder Bußgeldbescheid. Und die Einspruchsfrist ist bereits abgelaufen. Kein Problem: Innerhalb einer Woche nach der Rückkehr kann formlos die Wiedereinsetzung der Frist beantragt werd
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Dazu muss man glaubhaft begründen, dass die Frist unverschuldet versäumt wurde. Als Nachweis gelten beispielsweise Hotelrechnungen oder Tankbelege. Zugleich muss man auch Einspruch einlegen. Wer weiß, dass ein Strafzettel ins Haus steht und sich all diese Scherereien ersparen will, sollte einem Freund den Briefkastenschlüssel anvertrauen und ihn bitten, sich der Sache anzunehmen.
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geschrieben von veröffentlicht am 23.05.2006 aktualisiert am 23.05.2006
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