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Wenn das Haustier mit auf die Reise darf, braucht es innerhalb der EU einen „EU-Heimtierausweis“. Die Ausweispflicht gilt seit 1. Oktober 2004 für Hunde, Katzen und Frettchen und ist kombiniert mit einer Tätowierung oder einem Mikrochip am Tier und einer Kennzeichnungsnummer zur Identifikation.
Ferner muss der gültige Impfschutz gegen Tollwut (mindestens 30 Tage und maximal zwölf Monate vor dem Grenzübertritt) im Ausweis ersichtlich sein. Der Pass ist beim Tierarzt zu bekommen. Bei bereits geimpften Tieren kann der Veterinär die Angaben aus dem „Internationalen Impfpass“ in den EU-Heimtierausweis übertragen.
Die neuen Bestimmungen gelten allerdings nicht für Großbritannien, Irland, Malta und Schweden. Diese Länder dürfen im Rahmen einer Frist von fünf Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Impfschutz gegen die Tollwut und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und gegebenenfalls Zeckenbefall beibehalten. Zusätzlich bestehen Schwierigkeiten in Dänemark und Frankreich bei der Mitnahme von Kampfhunden. Für sie gelten besondere Einschränkungen.
Außerhalb der EU müssen die jeweiligen Einreisebestimmungen des Ziellandes eingehalten werden. Der Tierausweis gilt auch in der Schweiz, in Andorra, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, dem Vatikan und Israel.
mid/sas
geschrieben von veröffentlicht am 21.05.2007 aktualisiert am 21.05.2007
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