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Bei Autopannen und Unfällen gelten im Ausland manchmal andere Regeln als in Deutschland. Wer etwa in Österreich bei einem Unfall die Polizei ruft, muss 30 Euro zahlen, wenn es keine Verletzten gibt und der Datenaustausch unter den Beteiligten auch so möglich gewesen wäre. In Polen hingegen besteht die Pflicht, bei einem Unfall die Polizei hinzuzuholen.
In vielen EU-Ländern gilt die Warnwestenpflicht, in Österreich ebenso wie in Spanien, Portugal, Italien und Tschechien. Bußgelder von maximal 1 600 Euro drohen. Die richtige Weste ist am europäischen Kontrollzeichen EN 471 zu erkennen.
Wie in Deutschland, so ist das Aufstellen eines Warndreieckes auch im Ausland Pflicht. Es sollte daher nicht unter dem Gepäck im Kofferraum liegen, sondern am besten unter dem Beifahrersitz seinen Platz finden. So ist es im Notfall direkt griff- und einsatzbereit. Auch Ersatzglühbirnen für Scheinwerfer und Heckleuchten gehören ins Handschuhfach. Das Fahren mit defekten Beleuchtungseinrichtungen kostet rund 20 Euro. In Spanien ist es sogar Pflicht, einen vollständigen Satz Reservebirnen mitzuführen.
Wenn die Landessprache nicht beherrscht wird, ist es ratsam, sich einen kleinen Sprachführer zuzulegen, um wenigstens nach der nächsten Telefonzelle oder Polizeistation fragen zu können. Für weitere Hilfe bei Autopannen im europäischen Ausland bietet unter anderen der TÜV Rheinland verschiedene Schutzbriefe für Europa ab 30 Euro pro Jahr an. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) offeriert ab 39 Euro pro Jahr den „Europa Schutzbrief plus“. Diese Angebote enthalten unter anderem Pannenhilfe, Abschleppen und Bergung des Autos nach einem Unfall.
mid
geschrieben von veröffentlicht am 23.05.2006 aktualisiert am 23.05.2006
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