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Die alten deutschen Führerscheine – der rosafarbene, der graue und der Schein der DDR – sind in allen EU-Mitgliedstaaten gültig. Dennoch kann es passieren, dass die Polizei in anderen Ländern bei Kontrollen die neue EU-Führerscheinkarte verlangt. Bei fehlender Karte wird oft ein Bußgeld erhoben. Dabei ist die Rechtslage eindeutig.
Nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Fahrerlaubnisse gegenseitig anzuerkennen. Freundlich und guten Gewissens kann dies daher dem Ordnungshüter erklärt werden. Um Missverständnisse zu vermeiden, kann die EU-Entscheidung im Handgepäck mitgenommen werden, am besten in deutscher und der jeweiligen Landessprache. Erhältlich ist das Dokument bei vielen Verbraucherzentralen und Versicherungen.
Außerhalb Europas hängt die Gültigkeit der alten Führerscheine von den jeweiligen diplomatischen Vereinbarungen ab. In den einzelnen Staaten der USA wird die deutsche und die EU-Fahrerlaubnis rein rechtlich lediglich geduldet. Um Ärger bei Kontrollen oder dem Mieten eines Wagens zu vermeiden, kann man bei der Führerscheinstelle einen deutschen internationalen Führerschein beantragen. Gar nicht anerkannt wird in den USA der DDR-Führerschein.
mid
geschrieben von veröffentlicht am 23.05.2006 aktualisiert am 23.05.2006
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