Mobilitätsgarantie für Fahrgäste im Nahverkehr

Für Fahrgäste öffentlicher Nahverkehrsmittel in Nordrhein-Westfalen gibt es ab dem Jahreswechsel eine sogenannte Mobilitätsgarantie. Sie regelt die landesweit einheitliche Kostenerstattung für die Nutzung von Taxen und Fernverkehrszügen, wenn Bus und Bahn Verspätung haben.

Das bevölkerungsreichste Bundesland nimmt damit eine bundesweite Vorreiterrolle ein. Fährt das gewünschte Nahverkehrsmittel mehr als 20 Minuten später ab als im Fahrplan angegeben, greift die Kostenerstattungsregel. Zusätzliche Kosten für die Nutzung eines Fernverkehrszuges wie dem IC oder dem ICE oder die Taxikosten werden dann bis zu einer Höhe von 20 Euro pro Person übernommen.

Voraussetzung ist allerdings, dass es keine andere Fahrtalternative mit Bus und Bahn gibt und die Verspätung beispielsweise aufgrund eines Streikes, eines Unwetters oder einer Bombendrohung nicht vorher absehbar war.

Wer die Mobilitätsgarantie in Anspruch nehmen möchte, füllt das ab 1. Januar 2010 unter www.nahverkehr.nrw.de/mobiltaetsgarantie erhältliche Antragsformular aus. Der Antragsteller muss dann nur sein reguläres Ticket und das benutze Fernverkehrsticket beziehungsweise die Taxiquittung mitschicken.

Dieses landesweit einheitliche Verfahren hat Vorbildcharakter für die gesamte Bundesrepublik. Meist werden nämlich nur die Fahrgastrechte für Fernverkehrszüge gestärkt. Die Passagiere im Nahverkehr wurden bisher vernachlässigt und konnten meist keine Kosten aufgrund von Verspätungen geltend machen, obwohl viele Berufspendler oftmals täglich Bus und Bahn für den Weg zur Arbeit nutzen. Weitere Bundesländer könnten nun dem Beispiel Nordrhein-Westfalens folgen.

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