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Eine mögliche verbindliche Winterreifenpflicht in Deutschland führt bei der Kfz-Versicherung zu keinerlei Änderungen.
Sollten die Verkehrsminister von Bund und Ländern tatsächlich eine gesetzliche Winterpneuregelung beispielsweise für den Zeitraum von November bis März beschließen, übernimmt die Haftpflichtversicherung weiterhin den Schaden des Unfallopfers, auch wenn der Verursacher mit Sommerreifen unterwegs gewesen ist. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jetzt hin.
Wer sein eigenes Kraftfahrzeug zugleich Vollkasko versichert hat, erhält den Schaden daran erstattet. Es sei denn, der Autofahrer hätte vor oder während der Fahrt erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet sind. Kommt es deshalb zu einem Unfall, kann die Versicherungsleistung anteilig gekürzt werden. Die selbe Regelung gilt auch derzeit bei der gesetzlichen Empfehlung zu „geeigneter Bereifung“.
geschrieben von auto.de/(bp/mid) veröffentlicht am 07.10.2010 aktualisiert am 07.10.2010
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