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Bei Mofas und Mopeds steht nun der Wechsel des Nummernschildes an. Ab dem 1. März gilt nur noch das schwarze Versicherungskennzeichen des aktuellen Jahres, das grüne Schild des Vorjahres wird ungültig. Die neuen Schilder erhalten Besitzer von Kleinkrafträdern bei ihrer jeweiligen Assekuranz, rät der Versicherungs-Gesamtverband GDV.
Wer nach dem ersten März noch mit einem grünen Schild unterwegs ist, verliert den Versicherungsschutz. Bei einem Unfall haftet der Halter dann in vollem Umfang selbst für den Schaden. Zudem macht er sich wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz strafbar.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 19.02.2014 aktualisiert am 19.02.2014
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