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Ab dem 1. März müssen motorisierte Kraftfahrzeuge mit maximal 50 ccm Hubraum ein grünes Versicherungskennzeichen tragen. Das blaue Kennzeichen verliert dann seine Gültigkeit. Das neue Versicherungsjahr für Mofas, Mopeds, Segways, Quads und Minicars bis 50 ccm Hubraum endet am 28. Februar 2011. Wer nicht rechtzeitig seinen Nummernschildwechsel durchführt, muss im Schadensfall selbst die Kosten tragen.
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Damit die neue Versicherung ein nicht zu großes Loch ins Budget der Halter reißt, empfiehlt der Bund der Versicherten (BdV) einen Beitragsvergleich: „Tatsächlich schwanken die Beiträge beispielsweise für einen 17-Jährigen allein für die Haftpflichtversicherung zwischen 48 und 130 Euro“, erklärt Lilo Blunck, Vorsitzende des BdV. Sie weist außerdem darauf hin, dass für diese Fahrzeuge auch eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden kann.
Dafür liegen die Prämien zusammen mit der Haftpflicht allerdings zwischen 88 und 215 Euro. Bei dieser Berechnung ist zudem eine Selbstbeteiligung von 150 Euro einkalkuliert. Wer sich für diese Lösung entschließt, sollte darauf achten, dass die Kasko auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Dadurch zahlt der Versicherer auch dann, wenn der Fahrer die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt nicht hat walten lassen. Das gilt allerdings nicht für Fahrten unter Alkohol oder Drogen.
geschrieben von auto.de/(kosi/mid) veröffentlicht am 12.02.2010 aktualisiert am 12.02.2010
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