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Die Altersgrenze für den Mopedführschein soll sinken. Nach einem Beschluss des Verkehrsausschusses im Bundestag dürfen künftig schon 15-Jährige bis zu 45 km/h schnelle Mopeds, Quads und Leichtkraft-Fahrzeuge im Straßenverkehr steuern. Bislang ist das erst ab 16 Jahren möglich, 15-Jährige dürfen lediglich Mofas mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren.
Die neue Regelung soll vor allem die Mobilität der Jugend auf dem Land erhöhen, die ansonsten auf den öffentlichen Nahverkehr oder Mitfahrgelegenheiten angewiesen ist. Vorbild sind ähnliche Regelungen in anderen EU-Staaten.
Auch in der DDR war der Moped-Führerschein ab 15 Jahren möglich. Kritik kommt von der Opposition und von Verkehrsexperten. So befürchtet der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) steigende Unfallzahlen bei Mopedfahrern. Die Jugendlichen seien aufgrund ihres Entwicklungsstandes bei der Nutzung schneller Motorfahrzeuge äußerst risikofreudig.
geschrieben von auto.de/(hh/mid) veröffentlicht am 08.07.2010 aktualisiert am 08.07.2010
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Hab ne frage muss mann jetzt für 24 km/h (mofa ) kein füherrerschein machen !?
Richtig so – wir lassen unsere Kinder mit 14 – 15 für Monate alleine ins Ausland fahren (z.B. au Pair) … da müssen sie die Verantwortung für ihr Leben (und das Anderer) auch praktisch alleine tragen. Davon ab sind Mofas in den Ballungsräumen echt gefährdet durch den hohen Geschwindigkeitsunterschied.
Jetzt müsste nur noch diese unselige 45-km/h-Regelung fallen, dass die Roller wenigstens mit Tempo 50 mitschwimmen können, und wir hätten die Chance, die Stadtverkehre spürbar zu entlasten!
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Gast auto.de
August 1, 2010 um 6:53 pm UhrDer Führerschein AM ab 15 macht Sinn. Sofern eine richtige Prüfung zur Erlangung der Fahrerlaubnis erwartet wird. Der "gekaufte" bisherige Mofa-Schein war doch ein Witz. Zudem haben ohnehin viele Jugendliche Ihre Mofas frisiert und wurden nicht zuletzt dadurch kriminalisiert. Kritikern über die Unfallstatistik in Österreich sei gesagt: Die Tatsachen werden also weitestgehend die selben bleiben, nur sind die Kits besser vorbereitet. Zudem sollten unsere Verkehrshüter versuchen das Gesetz und damit die Geschwindigkeitsvorgaben auch zu überprüfen und ggf. richtig zu ahnden. Wenn ein PKW Führerschein ab 17. gewollt ist sollten die Jugentlichen ab 15 auch fähig sein mit einem Zweirad im Straßenvehrkehr Ihre ersten Erfahrungen zu machen.