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Die Regelungen waren paradox: Seit Oktober 2009 ist das Anbauen von Tagfahrleuchten an Motorrädern erlaubt, deren Betrieb war laut dem Institut für Zweiradsicherheit (IfZ) jedoch untersagt.
Damit war der Gesetzgeber gefordert, die Straßenverkehrsordnung so anzupassen, dass Motorräder bei Tag mit Tagfahrleuchten statt mit Abblendlicht fahren dürfen. Diese Änderung hat der Bundesrat nun beschlossen. Die neue Regelung könnte bereits im April 2013 in Kraft treten.
geschrieben von auto.de/(tm/mid) veröffentlicht am 14.11.2012 aktualisiert am 14.11.2012
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