Urteil

Motorrad-Raser haftet bei Unfall trotz Vorfahrt

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Raser tragen an Unfällen eine Teilschuld, selbst wenn ihnen die Vorfahrt genommen wird.

Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 23. Februar 2016 (AZ: I-9 U 43/15) hervor. Im verhandelten Fall war ein Motorradfahrer laut Deutschem Anwaltverein (DAV) auf der Autobahn mit 121 km/h unterwegs, obwohl an diesem Abschnitt nur Tempo 50 erlaubt war. Dabei kam es zu einer Kollision mit einem auf die Schnellstraße auffahrenden Pkw.

Dieser trägt nach Ansicht der Richter zwar die Hauptschuld, weil er das Motorrad hätte erkennen müssen und dieses Vorfahrt hatte. Doch wegen der hohen Geschwindigkeitsüberschreitung haftet der bei dem Unfall schwer verletzte Biker zu 30 Prozent mit.

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