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Sonnige Tage im Herbst nutzen Motorradfahrer gern für einen letzten Kurzurlaub in den Nachbarländern. Neben Frankreich ist Italien sehr beliebt. Mit dem Autozug können deutsche Biker bequem anreisen, um vor Ort das milde, mediterrane Klima auf einer Tour zu genießen.
Doch immer noch wissen viele Motorradfahrer nicht um die spezielle Helmpflicht dort. Wird dagegen verstoßen, droht nicht nur ein hohes Bußgeld von bis zu 300 Euro, sondern auch die Beschlagnahmung des Motorrades für 60 Tage.
In Italien dürfen nur Schutzhelme getragen werden, die nach der ECE-Regelung (Economic Comission of Europe) Nr. 22 gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach dieser Regelung vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind. Zu erkennen ist dies in der Regel an einem im Helm angebrachten Sticker, der garantiert, dass der Helm nach amtlich festgelegten Qualitätsmindestanforderungen gefertigt und kontrolliert worden ist. Sogenannte Brain-Caps sind in Italien absolut tabu. Auch US-Helme mit DOT-Nummer dürfen dort nicht während der Fahrt getragen werden.
Sollte es aufgrund der Helmpflichtverletzung zu einer Beschlagnahmung des Motorrades kommen, sind alle daraus resultierenden Kosten vom betroffenen Biker zu tragen. Zudem ist es aufgrund der in Italien herrschenden Warnwestenpflicht ratsam, auch als Biker eine solche Weste an Bord zu haben.
geschrieben von (kosi/mid) veröffentlicht am 05.09.2008 aktualisiert am 05.09.2008
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