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Das Nachrüsten von Tagfahrleuchten an Motorräder ist in Deutschland zwar erlaubt, ihre Nutzung allerdings nicht. Darauf weist jetzt das Institut für Zweiradsicherheit (IfZ) hin.
Aus Gründen der Sicherheit müssen Krafträder laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) seit dem 1. Oktober 1988 auch am Tag mit Abblendlicht fahren. Diese Tagfahrlichtpflicht findet sich in §17 Abs. 2a. Eine Genehmigung für den Anbau von Tagfahrleuchten an Krafträdern ist im Zuge einer Änderung der Regelung ECE-R 53 (Economic Commission for Europe = Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) seit dem 24. Oktober 2009 festgelegt. Dagegen wird in der StVO die alternative Nutzung dieser Tagfahrleuchten nicht geregelt.
Deshalb hat sich unter anderem der fahrzeugtechnische Ausschuss des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) mit dieser Thematik beschäftigt. Hier wurde eine entsprechende Vorstandsvorlage verfasst, die die Verwendung von Tagfahrleuchten als Ersatz für das Einschalten von Abblendlicht rechtlich ermöglichen soll. Damit Krafträder am Tag nun auch mit Tagfahrlicht fahren dürfen und das Abblendlicht nicht mehr anschalten müssen, muss noch der Deutsche Bundestag eine Änderung des § 17 Abs. 2a StVO herbeiführen. Krafträder ohne spezielle Tagfahrleuchten müssen auch dann nach wie vor mit Abblendlicht fahren.
geschrieben von auto.de/(kosi/mid) veröffentlicht am 15.07.2010 aktualisiert am 15.07.2010
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