Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Nur Hartgesottene fahren im Winter Motorrad. Für diese gilt, wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer, dass das Fahrzeug verkehrstüchtig sein muss. Bei Schnee und Matsch heißt das Winterreifen aufziehen. Damit stehen die meisten Biker vor einem Problem, da die erlaubten Pneus mit M+S-Kennzeichnung fast ausschließlich für Enduros und Geländemaschinen zu haben sind.
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) darf bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau für die genannten winterlichen Wetterverhältnisse ausgelegt sind (Winterreifen). Da unter den Begriff Kraftfahrzeuge alle Typen fallen, gilt die Regel auch für Zweiräder mit Motorantrieb.
Anderer Auffassung ist jedoch der Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM), der sich dabei auf einen Rechtsfehler in der Verordnung bezieht. Zwar schreibt die Neuregelung bei Eis- und Schneeglätte ausdrücklich für alle Kraftfahrzeuge Winterreifen vor, allerdings wird im Text der Verordnung Bezug auf die EU-Richtlinie 92/23/EWG genommen. Diese gilt aber nur für mindestens vierrädrige Fahrzeuge.
Das Problem dürfte allerdings nur wenige Biker betreffen, da die meisten ihr Fahrzeug in der kalten Jahreszeit stehen lassen oder im Winter nur bei Sonnenschein und trockener Straße mit Sommerreifen auf Tour gehen. Und das ist nach wie vor erlaubt.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 20.12.2011 aktualisiert am 20.12.2011
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.