Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Motorradhelme
Sollen Ersthelfer den Helm eines verunfallten Motorradfahrers abnehmen oder nicht? Diese Frage beschäftigte Motorrad- und Autofahrer immer wieder.
So hält sich bis heute der Irrglaube, dass dies bei einem bewusstlosen oder bewusstseinsgetrübten Motorradfahrer schlimme Folgen haben könne. Das Essener Institut für Zweiradsicherheit (IfZ) weist darauf hin, dass bereits seit Mitte der 1980er-Jahre unter Experten Einigkeit darüber besteht, dass der Helm abzunehmen ist.
Das Risiko nach einem Motorradunfall bei Bewusstlosigkeit im Helm zu ersticken, ist für den Verletzten weit größer, als ein Verletzungsrisiko beim Abnehmen des Helms, stellt das IfZ klar. Trotzdem sollte der Helm natürlich immer mit größter Vorsicht abgenommen werden, um Halswirbelverletzungen zu vermeiden. Auch bei so genannten Klapphelmen, bei denen die vordere Helmseite komplett hochgeklappt werden kann, ist die Abnahme des kompletten Helms erforderlich, da nur so eine korrekte Atemspende und eine eventuell später notwendige stabile Seitenlage möglich sind.
Copyright: Auto-Medienportal.Net/Institut für Zweiradsicherheit
Das Institut für Zweiradsicherheit hat bereits vor langer Zeit Helmaufkleber entwickelt, die Unfallhelfern zeigen, wie der jeweilige Kopfschutz zu öffnen ist. Sollte es dabei dennoch zu Komplikationen kommen, die zu viel Zeit kosten, sollte der Halteriemen nach Möglichkeit einfach durchgeschnitten werden. Nach einem Sturz soll ein Helm ohnehin nicht mehr benutzt werden.
Das richtige Verhalten am Unfallort hat das Essener Institut für Zweiradsicherheit auch in einer Broschüre mit dem Titel „Das kleine Erste-Hilfe-Einmaleins“ zusammengefasst.
geschrieben von AMP.net/jri veröffentlicht am 15.05.2017 aktualisiert am 15.05.2017
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien (insg. „Cookies“). Cookies die notwendig sind, damit die Website wie vorgesehen funktioniert, werden standardmäßig gesetzt. Cookies, die dazu dienen das Nutzerverhalten zu verstehen und Ihnen ein relevantes bzw. personalisiertes Surferlebnis zu bieten, sowie Cookies zur Personalisierung und Messung der Effektivität von Werbung auf unserer und anderen Websites setzen wir nur mit Ihrer Einwilligung ein. Unsere Partner führen diese Daten möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung gesammelt haben. Durch Klick auf "Zustimmen" akzeptieren Sie alle Cookies und die beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten. Bevor Sie Ihre Zustimmung erteilen, beachten Sie bitte, dass wir Ihre Daten auch mit Partnern mit Sitz in den USA teilen. Die USA weisen kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau auf. Es besteht das Risiko, dass US-Behörden Zugriff auf Ihre Daten haben und Sie Ihre Betroffenenrechte nicht durchsetzen können. Über "Anpassen" können Sie Ihre Einwilligungen individuell anpassen. Dies ist auch später jederzeit im Bereich Cookie-Richtlinie möglich. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Impressum