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Musikfans oder auch nur schlichte Angeber drehen ihr Autoradio gerne voll auf. Wann aus laut „zu laut“ wird, ist dabei gesetzlich nicht genau geregelt.
So sollten laut ADAC trotz der Musik die Straßengeräusche noch hörbar sein, vor allem Hupen und Signaltöne. Auch dürfen Passanten und andere Verkehrsteilnehmer nicht belästigt werden.
Denn auch wenn es keine exakte Vorschrift gibt, kann die Polizei bei Lärmbelästigung ein Verwarngeld von 10 Euro verhängen.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 08.06.2011 aktualisiert am 08.06.2011
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