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Laute Musik schädigt das Gehör. Das gilt nicht nur am Wochenende in der Disco, sondern auch unter der Woche im Auto oder auf der Straße.
Wer auf die individuelle Beschallung nicht verzichten möchte, sollte die Anlage oder den MP3-Player aber leise stellen. Verkehrsteilnehmer müssen das sogar, sonst können sie andere Fahrzeuge akustisch nicht mehr wahrnehmen und gefährden damit sich und andere. Bei einem Unfall werden sie in Mithaftung genommen.
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) Paragraph 23 ist der „Fahrzeugführer dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“ Auto- und Radfahrer müssten demnach bei einem entsprechendem Verstoß ein Bußgeld von zehn Euro zahlen, Fußgänger die Hälfte.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 02.02.2011 aktualisiert am 02.02.2011
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