Nach dem Karnevalstreiben an Restalkohol denken

An Karneval bleiben Autos, Motorräder und selbst Fahrräder am besten in der Garage. Doch auch am nächsten Tag müssen die Narren aufgrund des Restalkohols im Blut noch vorsichtig sein.

Denn: „Schon bei 0,3 Promille beginnt die relative Fahruntüchtigkeit,“ erklärt Dr. Karin Müller vom TÜV Rheinland. Fällt der Autolenker durch sein Fahrverhalten auf, drohen schon bei diesem Wert Geldbußen, Punkte in Flensburg und Führerscheinentzug. Ab 0,5 Promille werden in jedem Fall 500 bis 1 500 Euro fällig, zudem gibt es vier Punkte im Verkehrszentralregister und ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten. Wer mit 1,6 Promille erwischt wird, muss genau wie Wiederholungstäter, Verkehrsrowdys mit mehr als 18 Punkten und Fahrer, die mit Drogen am Steuer ertappt wurden, zur Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung. Jährlich werden rund 100 000 solcher Untersuchungen durchgeführt.

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