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Nach einem Unfall stehen die Betroffenen häufig unter Schock. Der Schrecken sitzt tief und dies verleitet manchmal zu Aussagen, die man später bereut. Das gilt vor allem für spontane Äußerungen zur Schuldanerkenntnis. Diese sind rechtlich aber nicht unbedingt verbindlich, wie das Oberlandesgericht Saarland jetzt festgestellt hat.
Im vorliegendem Fall hatte eine Frau nach einer Kollision anfangs ihre Schuld eingestanden, später aber durch den Halter des Autos widerrufen lassen. Die Eigenbezichtigung der Fahrerin sei unglaubwürdig und damit nicht ausreichend für die endgültige Schuldzuweisung. Auch hätte die vermeintliche Unfallverursacherin nicht ihre Schuld eingestehen, sondern lediglich den Sachverhalt beschreiben wollen.
Das Gericht folgte dieser Argumentation. Laut der Rechtsberatung der deutschen Anwaltshotline sind in einem Verkehrsunfallprozess generell alle spontanen Äußerungen über die Schuldfrage eher zurückhaltend zu beurteilen. (Az. 4 U 370/10)
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 04.04.2011 aktualisiert am 04.04.2011
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