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Da jeder Autofahrer durchschnittlich nur alle zwölf Jahre einen Verkehrsunfall hat, ist im Falle eines Falles die Aufregung groß. Meist vergisst man die wichtigsten Dinge und ärgert sich hinterher bei der Abwicklung mit der Versicherung. Auch dann, wenn es, wie meist, bei kleineren Blechschäden bleibt, die ohne Polizeieinsatz geregelt werden können. Dabei ist richtiges Verhalten ganz einfach.
Wurden Menschen verletzt, ist sofort ein der Rettungsdienst oder die Feuerwehr unter 112 zu rufen. Auch in den meisten europäischen Ländern gilt diese Nummer. Danach folgen die Sicherung der Unfallstelle und die Hilfe für die verletzten Personen.[foto id=“363939″ size=“small“ position=“left“]
Damit zum Schaden am Fahrzeug nicht noch zusätzlicher Ärger über die Regulierung kommt, gilt es den Unfall zu protokollieren. Um später der Versicherung den Hergang zu schildern helfen ein standardisierter Unfallbericht und Fotos der Unfallstelle aus verschiedenen Perspektiven. Notiert werden der genaue Zeitpunkt, der Ort und die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge. Auch die Aufnahme der Personalien und Versicherungsdaten erleichtern später die Schadensregulierung. Falls die Daten nicht bekannt sind, können sie beim Zentralruf der Versicherungen (0180-25026) erfragt werden.
Wurde der Schaden durch ein Auto mit ausländischem Kennzeichen verursacht, kann sich der Geschädigte mit seinen Ansprüchen an das „Deutsche [foto id=“363940″ size=“small“ position=“left“]Grüne Karte Büro in Hamburg wenden (Tel: 040/33440-0; Mail: claims@gruene-karte.de), wie die Huk-Coburg-Versicherung rät.
Außerdem ist es ratsam, die eigene Versicherung zügig zu informieren und zu erfragen, welche Schadensabwicklung ratsam ist. Denn bei geringen selbstverschuldeten Schäden kann es durchaus günstiger sein, die Kosten aus eigener Tasche zu zahlen, damit eine günstige Versicherungseinstufung nicht verloren geht.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 17.06.2011 aktualisiert am 17.06.2011
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