Nachbars Parkplatz ist tabu – Recht

Auch wenn Parkplatznot herrscht, darf eine fremde Garage nicht zugeparkt werden. Es hilft auch nichts, dem Besitzer anzubieten, auf Aufforderung den Wagen umzuparken, wenn er ein- oder ausfahren möchte. Das entschied das Amtsgericht München, wie der Deutsche Anwaltsverein jetzt mitteilt.

Im vorliegenden Fall parkte eine Frau mehrmals direkt vor der Garage ihres Nachbarn. Dieser konnte dadurch weder ein- noch ausfahren. Weil mehrmaliges Bitten nichts nützte, klagte der Garagenbesitzer auf Unterlassung.

Die Richter gaben ihm Recht. Ohne die Zufahrt sei seine Garage wertlos. Dass der Kläger die Beklagte auffordern könnte, ihr Auto umzuparken, ändere nichts an der Eigentumsbeeinträchtigung. Denn die liegt bereits ab dem Zeitpunkt vor, ab dem das Auto vor dem Tor abgestellt wurde (AZ: 241 C 7703/09).

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