ABKLINGEN

Blinker statt Warndreieck reicht nicht aus

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Auch bei einem berechtigten Notstopp auf der Autobahn muss zusätzlich zur Warnblinkanlage ein Warndreieck aufgestellt werden, sonst droht eine 50-prozentige Unfall-Mithaftung. So hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az: 26 U 12/13). Ei

Recht: Haftung bei Autobahn-Unfall -  Immer das Warndreieck aufstellen

Recht: Haftung bei Autobahn-Unfall – Immer das Warndreieck aufstellen

Auch bei einem Notfallstopp auf der Autobahn muss ein Fahrer sein Fahrzeug mit einem Warndreieck absichern. Kommt es zu einem Unfall muss er ansonsten möglicherweise mithaften, entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit ein U

Zweiradfahren mit 15? – DVR befürchtet erhöhtes Unfallrisiko

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Bereits mit 15 Jahren die Führerscheinklasse AM erwerben und damit berechtigt sein, Mopeds, Quads und leichte Kraftfahrzeuge bis 45 km/h zu führen ... Was sich Jugendliche schon lange wünschen, dafür hat sich jetzt auch der Verk

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Vorstellung Mitsubishi Colt CZ3 und CZT: Heiße Rennsemmel

Der Mitsubishi Colt CZT, jüngster Sproß des japanischen Hoffnungsträgers, erfüllt die Erwartungen und vermittelt echtes GTI-Gefühl. Doch auch wenn unter der Haube jetzt ein stärkerer Motor schlummert, bleibt der Colt vo

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