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Stellt ein Autofahrer seinen Wagen unerlaubterweise auf einem privaten Parkplatz ab, darf der Besitzer des Platzes zur Wahrung der Rechte an seinem Eigentum ihm das Fahrzeug entziehen und an einen unbekannten Ort abschleppen lassen. Bis der Falschpar
In der Schwangerschaft ist eine Frau zwar in manchen Situationen mehr oder weniger stark beeinträchtigt, nicht jedoch "behindert". Deshalb rechtfertigt eine Schwangerschaft auch nicht das Parken auf einem Behinderten-Parkplatz. In dem vor dem
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