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Recht: Kein Schadensersatz bei Astbruch – Aus heiterem Himmel

Stürzt aus heiterem Himmel ein Ast von einem gesunden Baum und beschädigt ein Auto, fällt das unter das allgemeine Lebensrisiko. Der Besitzer der Pflanze muss laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs auch dann nicht für Schäd

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