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Fällt bei einer Pauschalreise ein Flugzeug wegen Vogelschlags aus, hat für diesen Reisemangel in der Regel der Reiseveranstalter aufzukommen. Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin (Az. 8 U 15/09) handelt es sich dabei nicht um
Wer sein falsch geparktes Auto in letzter Sekunde vor dem Haken des Abschleppwagens rettet, muss den Einsatz trotzdem zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Die Kosten müssen laut der Rechtsschutzversicherung ARAG demnach
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