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Bundesgerichtshof: Keine eindeutige Klärung zum Erfüllungsort

Bundesgerichtshof: Keine eindeutige Klärung zum Erfüllungsort

Der Bundesgerichtshof klärte jüngst durch ein Urteil, dass der „Erfüllungsort für die Nacherfüllung der Firmensitz der Beklagten ist und so ebenfalls der Erfüllungsort ihrer kaufvertraglichen Lieferverpflichtung&rd

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