AMTSGERICHT INGOLSTADT

Kein Schadensersatz für Radler bei Unfall in Fußgängerzone

Kein Schadensersatz für Radler bei Unfall in Fußgängerzone

Fahren Radler verbotenerweise in einer Fußgängerzone und stürzen, weil ein Fußgänger einen plötzlichen Schritt zur Seite macht, erhalten sie kein Schmerzensgeld. Das hat das Oberlandesgericht München  klarges

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