AMTSGERICHT KÖLN

Urteil: Nutzer muss Vorschaden des Mietautos beweisen

Urteil: Nutzer muss Vorschaden des Mietautos beweisen

Weist ein Mietfahrzeug unmittelbar nach der Rückgabe Beschädigungen auf, die bei der Übergabe nicht vorhanden waren, ist es Sache des Autofahrers zu beweisen, dass nicht er dafür verantwortlich ist. Kann er diesen Beweis nicht erb

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