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Wer notorisch Verkehrsverstöße begeht und dabei erwischt wird, der muss mit einem Fahrverbot rechnen. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte jetzt ein entsprechendes erstinstanzliches Urteil. Der vorbelastete Fahrer hätte mit der
Begeht ein Autofahrer nach einer von ihm verursachten Kollision Unfallflucht und wird erst nach Ausschreibung einer Belohnung wieder dingfest gemacht, muss er nicht nur für den ihm zuzuschreibenden Schaden, sondern auch für die "Fangprä
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