AMTSGERICHT OLDENBURG

Reparaturbedingte Reinigungskosten sind zu ersetzen

Reparaturbedingte Reinigungskosten sind zu ersetzen

Wird durch die Unfallreparatur eines Autos eine zusätzliche Reinigung des Fahrzeugs notwendig, so sind diese Kosten auch gesondert zu ersetzen. So hat das Amtsgericht (AG) Oldenburg in Holstein, in einem jetzt veröffentlichten Urteil (21.1.

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