Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Bei nicht bezahlten Rechnungen darf eine Werkstatt das Fahrzeug als Werkunternehmerpfand einbehalten. Ist der Besitzer jedoch deutlich um Ausgleich bemüht, muss die Werkstatt ihm entgegen kommen. Andernfalls hat der Besitzer Anspruch auf Nutzung
Von Victoria Lewandowski Lässt ein Autobesitzer eigenmächtig vermeintliche Mängel während der Gebrauchtwagengarantie von einer Drittwerkstatt reparieren, so kann der eigentliche Vertragspartner nicht zur Zahlung aufgefordert werde
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.