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Recht: Wasserstau in Türen kein Sachmangel

Recht: Wasserstau in Türen kein Sachmangel

Bauartbedingte „Konstruktionsfehler“ und die konstruktive Besonderheit eines Fahrzeuges stellen nicht automatisch einen Sachmangel dar – zumal wenn tatsächliche Nachteile für den Nutzer nicht erkennbar sind. So hat das Obe

TIPPS VOM AUTOMARKT