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Bei Dunkelheit dürfen Autofahrer nur so schnell fahren, dass sie noch innerhalb der von ihren Scheinwerfern ausgeleuchteten Strecke anhalten können. Missachten sie dieses Sichtfahrgebot, tragen die Fahrer nach Ansicht des Oberlandesgerich
Keinen Anspruch auf einen Ersatzwagen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfalls haben unter Umständen Halter von zwei oder mehr Fahrzeugen. Auch die so genannte Nutzungsausfallentschädigung wird nicht gezahlt, wenn ein Zweitwagen oder -Motor
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