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Wer seinen gebuchten Flieger verpasst, weil er es wegen einer Warteschlange erst viel zur spät bis zum Abfertigungsschalter und Check-In schafft, hat keinen Anspruch auf eine Pauschal-Entschädigung nach der entsprechenden EU-Verordnung.
Eine Werkstatt muss das ihr für Arbeiten überlassene Fahrzeug unter Umständen auch dann herausgeben, wenn die Rechnung noch nicht bezahlt wurde. Hat die Eigentümerin des Wagens den Auftrag nicht selbst erteilt, steht ihr ein solch
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