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Die Schadensregulierung für einen Autounfall, den ein bei ihr Versicherter zu verantworten hat, darf eine Versicherung auch gegen dessen Willen vornehmen. Das hat das Amtsgericht München entschieden (Az. 343 C 27107/09). Bericht Deutschen
Bei beworbenen Bonuspunkten für Vielflieger handelt es sich um kein Geschenk, sondern eine Art erklärten Rabatt. Az. Xa ZR 37/09 Deshalb muss ein Luftfahrtunternehmen, das sein Bonusprogramm ab einem bestimmten Zeitpunkt einstellt, auch
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