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Bei einer nächtlichen Kollision zwischen Kuh und Auto ist die von den sprichwörtlichen Rindviechern ausgehende Tiergefahr höher zu bemessen als die allgemeine Betriebsgefahr durch das immerhin von Menschenverstand gesteuerte Fahrzeug.
Nach Abholung der für sich beantragten "Blinden"-Parkberechtigung stieg ein Mann in sein vor der Behörde parkendes Auto - zum Erstaunen der ihn dabei beobachtenden Sachbearbeiterin. Was das Verwaltungsgericht Stuttgart veranlasste, den Ho
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