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Wer notorisch Verkehrsverstöße begeht und dabei erwischt wird, der muss mit einem Fahrverbot rechnen. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte jetzt ein entsprechendes erstinstanzliches Urteil. Der vorbelastete Fahrer hätte mit der
Hat eine Autowerkstatt die Räder eines Fahrzeugs ab- und wieder anmontiert, muss sie den Kunden deutlich daran darauf hinweisen, dass nach 50 bis 100 Kilometern die Radschrauben nachzuziehen sind. Nach einem Urteil des Landgerichts Heidelberg (L
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