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Ein Fahrzeug kann auch dann als Neuwagen verkauft werden, wenn er bereits mehr als 300 Kilometer Laufleistung ausweist. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts (LG) Coburg hervor. Im verhandelten Fall hatte die Klägerin einen Neuwagen beim
Nennt ein Autohändler in einem Online-Inserat die Laufleistung eines Gebrauchtwagens, ist diese Angabe verbindlich. Stellt sie sich als nicht korrekt heraus, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wie das Oberlandesgericht Düss
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