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Das Recht des Arbeitnehmers zur Einsicht in seine Personalakte besteht laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Az. 9 AZR 573/09). Dabei ging es um folgenden Fall: Ein ehemaliger Mitarbeiter eine
Erkrankt ein Arbeitnehmer längerfristig, sodass auch die sechswöchige Entgeltfortzahlung abgelaufen ist, hat er keinen Anspruch mehr auf die private Nutzung seines Dienstwagens. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG)
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