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Die Werbung von Kfz-Reparaturwerkstätten mit einer teilweisen Rückerstattung des Selbstbehalts bei der Teilkaskoversicherung ist grundsätzlich wettbewerbswidrig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden. In einer Anzeige
Bei einem Autodiebstahl muss die Kfz-Vollkaskoversicherung auch dann zahlen, wenn der Besitzer bei der Meldung einen früheren Unfall nicht angegeben hat. Allerdings muss die Versicherung den Schaden selbst reguliert haben und ihn bereits kenne
Der Rückstufungsschaden in der Kaskoversicherung ist auch dann erstattungspflichtig, wenn den Anspruchsteller am Zustandekommen des Verkehrsunfalles ein Mitverschulden trifft. Diese Grundsatzfrage hat der Bundesgerichtshof (BGH) als höchstes
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