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Kommt es innerhalb einer Gruppe von Motorradfahrern zu einem Verkehrsunfall, so sind einzelne Gruppenmitglieder nicht haftbar, wenn sie einvernehmlich auf den gebotenen Sicherheitsabstand verzichten. So urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Mai
Keine schützende Karosserie, kein Sicherheitsgurt, keine Airbags - und dann ist ein Biker auch noch deutlich schlechter zu sehen als ein Auto. Das Risiko, mit dem Motorrad zu verunglücken, nach Angaben des Deutschen Verkehrssicherheitsrates
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