DASHCAM-VIDEOS ALS BEWEISMITTEL

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Dashcam schützt vor Strafe nicht

Wer sein Auto vorne wie hinten mit einer Videokamera ausstattet und damit laufend den öffentlichen Verkehrsraum aufzeichnet und diese Aufnahmen speichert, verstößt damit gegen den Datenschutz, entschied das Amtsgericht München. Dashcam-Aufnahm

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Datenschutz: Rechtsprechung zu Dashcams im Wandel

Ist es erlaubt, im Auto eine Dashcam - also eine an der Scheibe montierte Videokamera - zu nutzen, um im Falle eines Unfalls Beweismaterial zu haben? Mit dieser Frage beschäftigen sich Gerichte bereits seit einigen Jahren. Bisher lautete die Antwort

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Dashcam-Videos als Beweismittel: Zweierlei Maß?

Eine neue Möglichkeit für Autofahrer, sich im Straßenverkehr gegen unfallbedingte Rechtsstreitigkeiten abzusichern, sind die seit einigen Jahren erhältlichen Dashcams für die Windschutzscheibe - theoretisch. Damit kann das Verkehrsgeschehen aufg

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